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sicherheitszeugnis

Das Schiffs-Sicherheitszeugnis wir immer für 2 Jahre ausgestellt und muß erneut besichtigt / begutachtet werden durch zertifizierte Begutachter.

 

Quelle: "Deutsche Flagge" PDF  - hier ein Auszug:

Voraussetzungen zur Ausstellung eines Sicherheitszeugnisses:

  • ausgefülltes Antragsformular für das Sicherheitszeugnis und Besichtigung
  • Schiffszertifikat (Seeschiffsregister) zwingend bei Sportbooten über 15 m Länge
  • Flaggenzertifikat (BSH) bei Sportbooten bis 15 m Länge soweit vorhanden - Schiffsmessbrief soweit vorhanden
  • CE-Konformitätserklärung mit Angabe der Module und Annex I zur Konformitätserklärung und Foto CE-Plakette
  • geprüfte Stabilitätsberechnung und Nachweis ausreichender Schiffskörperfestigkeit für das geplante Fahrtgebiet
  • schriftliche Erklärung, keine stabilitätsbeeinflussenden Änderungen
  • bei Sportbooten mit CE-Zertifizierung: eine vollständige Kopie des Eignerhandbuches (ggf. auch als PDF-Datei)
  • Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen (Besichtigervordruck)
  • Abnahme Funkausrüstung durch das BSH oder einer anerkannten Einrichtung
  • Bescheinigung der Überprüfung der Flüssiggasanlage auf Wasserfahrzeugen

 

 

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